Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Warum MeshCore rechtlich völlig anders liegt als Amateurfunk
- Die Zahlen, die zählen
- Das Gerät muss passen, nicht das Kind
- Der Standort ist das eigentliche Thema
- Wer liest eigentlich mit?
- Mithören, Weiterleiten, Loggen: wo die Grenze liegt
- Haftung: die Altersgrenze 14 kommt durch die Hintertür zurück
- MeshCore ist kein Notruf
- In der Schule und in der Jugendgruppe
- Vergleich: Was darf ein Kind womit?
- Die Checkliste für Eltern
- Fazit
- Quellen und weiterführende Links
- Bildnachweise
- Transparenzhinweis
Ein Zehnjähriger steckt ein Board für 30 Euro an den Laptop, klickt im Browser auf „Flash", koppelt das Handy per Bluetooth und schreibt eine Minute später eine Nachricht, die über drei Repeater quer durchs Tal läuft. Ohne Handynetz, ohne SIM, ohne Vertrag. Das ist keine Zukunftsmusik, das ist ein Nachmittag mit MeshCore.
Und genau hier kommt die Frage, die Eltern, Lehrkräfte und Jugendbetreuer sofort stellen: Darf das Kind das überhaupt? Die kurze Antwort lautet ja, ohne Prüfung und ohne Altersgrenze. Die lange Antwort ist interessanter, weil das Funkrecht hier gar nicht das Problem ist. Die Fallstricke liegen woanders.
Das Wichtigste in Kürze
- MeshCore läuft auf 869,4 bis 869,65 MHz, einem generell bewilligten Frequenzbereich. Keine Lizenz, keine Prüfung, kein Mindestalter.
- Das ist der entscheidende Unterschied zum Amateurfunk: Dort gibt es eine Bewilligung erst ab 14, hier gar keine.
- Das eigentliche Risiko ist nicht der Sender, sondern die Standortfreigabe. Sie ist optional und gehört bei Kindern aus.
- Unter 14 haftet bei Schäden die Aufsichtsperson, ab 14 das Kind selbst.
- MeshCore ist kein Notruf. 112 bleibt 112.
Warum MeshCore rechtlich völlig anders liegt als Amateurfunk
Auf oeradio.at geht es meistens um Amateurfunk, und dort ist die Rechtslage für Jugendliche klar geregelt: Die Amateurfunkbewilligung in Österreich setzt das vollendete 14. Lebensjahr voraus. Wer nicht voll geschäftsfähig ist, braucht zusätzlich die Erklärung einer voll geschäftsfähigen Person, die für die Gebühren haftet. Die Prüfung selbst darf man früher ablegen, das Rufzeichen gibt es trotzdem erst mit 14. Details dazu stehen in unserem Überblick zur österreichischen Amateurfunkgesetzgebung.
Für MeshCore gilt davon nichts. Kein einziger Satz. MeshCore ist kein Amateurfunk, sondern läuft im sogenannten SRD-Bereich, den Short Range Devices. Juristisch ist das eine völlig andere Schublade, und das Amateurfunkrecht greift schlicht nicht.
Die Kette sieht so aus: Das Telekommunikationsgesetz 2021 sagt in § 28 Abs. 1, dass Errichtung und Betrieb einer Funkanlage nur zulässig sind, unter anderem „im Rahmen der technischen Bedingungen einer Verordnung nach Abs. 10". Abs. 10 ermächtigt die zuständige Ministerin, genau diese Verordnung für den Betrieb „ohne individueller Frequenzzuteilung oder Betriebsbewilligung (generelle Bewilligung)" zu erlassen. Das ist seit 15. April 2026 die Generelle-Funkanlagen-Bewilligungsverordnung 2026 (GenBV 2026), BGBl. II Nr. 93/2026. Sie erteilt die Bewilligung unter anderem für Funkanlagen, die in unionsweit harmonisierten Frequenzbereichen betrieben werden dürfen.
Übersetzt: Der Gesetzgeber hat die Erlaubnis einmal pauschal für alle erteilt. Niemand muss etwas beantragen, niemand bekommt ein Rufzeichen, niemand wird registriert. Und weil es keine persönliche Bewilligung gibt, gibt es auch keine Person, die ein Mindestalter erfüllen müsste.
Die Zahlen, die zählen
Die europäische Fassung der Regeln steht in der ERC-Empfehlung 70-03 und im EU-Durchführungsbeschluss zu Funkanlagen geringer Reichweite. Für den Bereich, in dem MeshCore in Europa läuft, gilt:
- 869,4 bis 869,65 MHz: maximal 500 mW ERP, maximal 10 % Duty Cycle. Das ist die Spielwiese von MeshCore.
- Zum Vergleich, 865 bis 868 MHz: nur 25 mW ERP und 1 % Duty Cycle.
- Und 863 bis 870 MHz allgemein: 25 mW ERP bei 0,1 % Duty Cycle.
Der MeshCore-Standard für Österreich ist das Preset EU/UK (Narrow): 869,618 MHz, Bandbreite 62,5 kHz, Spreading Factor 8, Coding Rate 8, Sendeleistung maximal 22 dBm. Alle österreichischen Knoten verwenden diese Einstellungen, sonst hören sie einander nicht. Die Community-Seite meshcore.at führt derzeit über 300 aktive Knoten.
Zwei Dinge, die man dem Kind erklären sollte, weil sie die einzigen echten technischen Pflichten sind:
- 500 mW ERP sind inklusive Antennengewinn. Wer eine 6-dBi-Antenne ansteckt, muss die Sendeleistung entsprechend zurücknehmen. In der Praxis: Finger weg vom Maximum, wenn eine gute Antenne dranhängt.
- 10 % Duty Cycle pro Stunde und Gerät. MeshCore bleibt im normalen Chatbetrieb deutlich darunter. Problematisch wird es erst, wenn jemand automatisierte Dauersendungen baut.

Video-Tipp: Vom Auspacken bis zum ersten Knoten, Schritt für Schritt.
Das Gerät muss passen, nicht das Kind
Die generelle Bewilligung hängt an einer Bedingung, die man leicht übersieht: Sie gilt für Funkanlagen, die den Bestimmungen des Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetzes (FMaG 2016) entsprechen. Das Gerät braucht also eine ordentliche CE-Konformität, und seine Konstruktion muss den Betrieb auf die zulässigen Parameter beschränken.
Praktisch heißt das: Ein Board von einem seriösen Händler mit CE-Kennzeichnung ist unproblematisch. Ein No-Name-Modul, das direkt aus Fernost kommt und sich auf beliebige Frequenzen stellen lässt, ist eine Grauzone, die man Kindern ersparen sollte. Der Preisunterschied liegt bei zehn Euro, das Risiko trägt am Ende die Aufsichtsperson.
Die übliche Einstiegshardware kostet zwischen 25 und 80 Euro. Geflasht wird über den Web-Flasher im Browser, ganz ohne Installation. Wer lieber lötet, findet im LoRa-Gateway-Artikel die aufwendigere Variante.

Der Standort ist das eigentliche Thema
Hier wird es ernst, und hier ist das Funkrecht endgültig nicht mehr zuständig.
Ein MeshCore-Knoten sendet in regelmäßigen Abständen ein sogenanntes Advert aus: Name, Position und öffentlicher Schlüssel. Das Advert kann auf den Nahbereich beschränkt sein oder durchs ganze Netz geflutet werden. Die Positionsangabe ist optional, sie wird nicht automatisch gesetzt, sondern bewusst eingetragen.
Bei einem Repeater auf einem Berg ist das sinnvoll und erwünscht, sonst findet ihn die Karte nicht. Bei einem Kind, das den Knoten im Rucksack mit sich herumträgt, ist es das Gegenteil von sinnvoll. Ein geflutetes Advert mit Klarnamen und Koordinaten ist eine öffentlich mitlesbare Aufenthaltsmeldung, und zwar für jeden mit einem Empfänger in Reichweite.
Drei Regeln, die man einmal einstellt und dann vergessen kann:
- Keine Position bei mobilen Knoten. Position nur bei fix montierten Repeatern, und auch dort nicht metergenau auf das Kinderzimmerfenster.
- Kein Klarname im Knotennamen. „Max M., Villach" ist schlecht. „OE8-Node-17" ist gut. Repeater dürfen und sollen Ortsnamen tragen, persönliche Knoten nicht.
- Keine Adresse, keine Schule, kein Vereinsname im Profiltext.
Datenschutzrechtlich lohnt ein Blick auf eine Altersgrenze, die hier doch wieder auftaucht: Nach § 4 Abs. 4 DSG kann ein Kind in Österreich erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr selbst wirksam in die Verarbeitung seiner Daten bei Diensten der Informationsgesellschaft einwilligen. Darunter müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen. MeshCore selbst ist kein solcher Dienst, es ist ja kein Anbieter dahinter. Aber die Karten, Apps und Community-Plattformen rundherum sind es sehr wohl. Wer den Knoten des Kindes auf einer öffentlichen Karte einträgt, trifft diese Entscheidung für das Kind mit.
Wer liest eigentlich mit?
MeshCore verschlüsselt. Das ist der zweite große Unterschied zum Amateurfunk, wo Verschlüsselung verboten ist. Im SRD-Bereich ist sie erlaubt, und MeshCore nutzt das.
- Direktnachrichten sind Ende-zu-Ende verschlüsselt. Der gemeinsame Schlüssel wird per X25519-Schlüsselaustausch aus dem eigenen privaten und dem fremden öffentlichen Schlüssel abgeleitet. Repeater dazwischen leiten nur Geheimtext weiter, sie können nicht mitlesen.
- Öffentliche Kanäle sind zwar auch verschlüsselt, aber mit einem Schlüssel, den jedes MeshCore-Gerät ab Werk kennt. Das ist keine Vertraulichkeit, das ist Rauschunterdrückung. Was im Kanal
#austriasteht, liest die halbe Republik.
Diesen Unterschied muss ein Kind verstehen, bevor es den ersten Knoten einschaltet. Die Faustregel ist simpel und sitzt schnell: Alles im Kanal ist öffentlich wie ein Aushang am Schwarzen Brett. Nur die Direktnachricht an einen konkreten Kontakt ist privat.
Technisch sei der Vollständigkeit halber erwähnt, dass auch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht makellos ist: MeshCore verwendet AES-128 im ECB-Modus, und ECB verrät Muster bei wiederholten Blöcken. Für Jugendchat völlig ausreichend, für Geheimnisse nicht. Wer Vertrauliches zu besprechen hat, nimmt Signal, nicht den Mesh.
Mithören, Weiterleiten, Loggen: wo die Grenze liegt
Ein Mesh-Knoten tut per Definition etwas, das nach fremden Nachrichten klingt: Er nimmt Pakete von anderen entgegen und gibt sie weiter. Ist das Abhören?
Nein, und das steht sogar ausdrücklich im Gesetz. § 161 Abs. 3 TKG 2021 verbietet zwar „das Mithören, Abhören, Aufzeichnen, Abfangen oder sonstige Überwachen von Nachrichten und der damit verbundenen Verkehrs- und Standortdaten sowie die Weitergabe von Informationen darüber durch andere Personen als einen Benutzer ohne Einwilligung aller beteiligten Benutzer". Derselbe Absatz nimmt aber „eine technische Speicherung, die für die Weiterleitung einer Nachricht erforderlich ist" ausdrücklich aus. Genau das ist ein Repeater. Store and forward ist erlaubt.
Was nicht erlaubt ist: den Verkehr systematisch mitschneiden, auswerten und veröffentlichen. Wer einen Knoten so baut, dass er alles protokolliert und die Logs ins Netz stellt, verlässt die Ausnahme. Im Strafrecht kommt dann § 119 StGB ins Spiel, die Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses. Wer eine Vorrichtung benützt, um sich vom Inhalt einer nicht für ihn bestimmten Nachricht Kenntnis zu verschaffen, riskiert bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Verfolgt wird nur auf Ermächtigung des Verletzten, aber darauf sollte man es nicht ankommen lassen.
Für die Praxis mit Kindern heißt das zweierlei. Erstens: Einen Repeater betreiben ist völlig in Ordnung und sogar erwünscht. Zweitens: „Schau mal, was ich alles mitlesen kann" ist kein Spiel, sondern eine Grenze.
Haftung: die Altersgrenze 14 kommt durch die Hintertür zurück
Im Funkrecht gibt es kein Mindestalter. Im Zivilrecht sehr wohl, und zwar an derselben Stelle wie beim Amateurfunk.
- Unter 14 sind Kinder deliktsunfähig. Verursachen sie einen Schaden, haftet nach § 1309 ABGB die Aufsichtsperson, allerdings nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt hat und das für den Schaden ursächlich war. Der Umfang der Aufsicht bemisst sich nach Alter, Eigenschaften und Entwicklung des Kindes.
- Ab 14 sind mündige Minderjährige deliktsfähig und haften selbst, mit ihrem eigenen Vermögen.
- Ab 14 beginnt auch die Strafmündigkeit. Wer darunter liegt, ist strafunmündig.
Was kann bei einem 30-Euro-Board überhaupt passieren? Realistisch wenig. Ein Knoten auf dem Balkon richtet keinen Schaden an. Relevant wird es in zwei Situationen: wenn jemand eine Antenne auf dem Dach montiert und dabei etwas beschädigt, und wenn im Chat etwas passiert.
Letzteres ist der häufigere Fall. Ein Mesh-Netz ist ein Chat, und in Chats passiert, was in Chats eben passiert. § 107c StGB stellt fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation unter Strafe, umgangssprachlich Cybermobbing: bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder 720 Tagessätze, bei schweren Folgen bis zu drei Jahre. Dass das Netz technisch dezentral ist und niemand es betreibt, ändert daran nichts. Ein öffentlicher Kanal ist eine Öffentlichkeit.
MeshCore ist kein Notruf
Der Punkt steht hier in einem eigenen Absatz, weil er der einzige in diesem Artikel ist, bei dem ein Missverständnis echten Schaden anrichten kann.
MeshCore ist kein Notrufsystem. Es gibt keine Betreiberin, keine Verfügbarkeitsgarantie, keine Leitstelle, die zuhört, und keine Verpflichtung von irgendjemandem, eine Nachricht weiterzuleiten. Ob ein Repeater gerade läuft, hängt davon ab, ob jemand anderer sein Solarpanel sauber gehalten hat. Das ist der Charme des Systems und gleichzeitig seine Grenze.
Wer mit Kindern über Mesh redet, sollte den Satz trotzdem hinschreiben, weil die Versuchung groß ist: „Funk ohne Handynetz" klingt für ein Kind sehr nach Rettungsleine. Im Notfall gilt 112, und wenn kein Netz da ist, gilt 112 trotzdem, weil der Notruf über jedes verfügbare Netz geht, auch ohne eigene SIM. Der Mesh ist die Ergänzung, nie der Ersatz. Wer echtes Notfunkinteresse hat, landet früher oder später beim Amateurfunk, und das ist eine gute Entwicklung.
Video-Tipp: Ein Repeater im Eigenbau auf 868 MHz, inklusive Gehäuse und Stromversorgung.
In der Schule und in der Jugendgruppe
Für Schulen und Jugendgruppen ist MeshCore fast zu gut geeignet, um wahr zu sein: kein Antrag, keine Gebühr, keine Prüfung, Hardware im Preisbereich eines Taschenrechners, und am Ende steht ein Netz, das die Gruppe selbst gebaut hat.
Was man vorher klären sollte:
- Montage am Gebäude ist Sache des Schulerhalters, nicht der Lehrkraft. Ein Knoten am Fensterbrett ist etwas anderes als eine Antenne am Dach.
- Die Aufsichtspflicht bleibt bestehen. Ein Mesh-Projekt ist Unterricht, kein Freibrief für unbeaufsichtigtes Chatten.
- Knotennamen vorher vereinbaren. Schulkürzel plus Nummer, keine Schülernamen. Das ist in fünf Minuten geklärt und erspart später Diskussionen.
- Der öffentliche Kanal ist öffentlich. Dieser Satz gehört an die Tafel, bevor das erste Gerät eingeschaltet wird.
Als Projektformat funktioniert das gut, weil es sich staffeln lässt: erste Stunde flashen und koppeln, zweite Stunde Reichweite messen, dritte Stunde Antennen vergleichen, vierte Stunde einen Repeater planen. Wie gut Funk als Schulthema trägt, haben die Aktivitätstage an der HTL Villach und der Funkparcours gezeigt.
Vergleich: Was darf ein Kind womit?
- MeshCore (869 MHz): generell bewilligt, kein Mindestalter, keine Prüfung, Verschlüsselung erlaubt, Textnachrichten. Reichweite je nach Gelände 1 bis 20 km direkt, über Repeater deutlich weiter.
- Meshtastic (868 MHz): rechtlich dieselbe Schublade, andere Firmware, anderes Netz. Beide Welten koexistieren in Österreich, siehe unseren Praxisartikel und die Meshmap.
- PMR446 und CB-Funk: ebenfalls bewilligungsfrei und ohne Altersgrenze, dafür Sprache statt Text und deutlich weniger Reichweite. Der Dreiervergleich ordnet das ein.
- Amateurfunk: Bewilligung ab 14, Prüfung nötig, dafür hohe Leistung, weltweite Reichweite und eigene Frequenzen. Unter 14 geht Betrieb unter Aufsicht einer Funkamateurin oder eines Funkamateurs. Welche Klasse wofür taugt, steht im Lizenzklassen-Vergleich.
- MeshCom: die Amateurfunk-Variante des Mesh-Gedankens und damit lizenzpflichtig, siehe MeshCom vs. Meshtastic.
Die ehrliche Einordnung: MeshCore ist der niederschwelligste Einstieg in Funk, den es derzeit gibt. Es ist kein Ersatz für den Amateurfunk, sondern die Rampe davor. Ein Kind, das versteht, warum ein Knoten auf dem Hügel mehr bringt als zehn Watt mehr Leistung, hat die wichtigste Lektion des Funkens schon gelernt.
Die Checkliste für Eltern
- Gerät von einem seriösen Händler mit CE-Kennzeichnung, kein Grauimport.
- Preset EU/UK (Narrow), 869,618 MHz, Sendeleistung nicht höher als nötig.
- Standortfreigabe aus, solange der Knoten mobil ist.
- Knotenname ohne Klarnamen, ohne Adresse, ohne Schule.
- Einmal gemeinsam erklären: Kanal ist öffentlich, Direktnachricht ist privat.
- Einmal gemeinsam festhalten: Mitschneiden und Veröffentlichen fremder Nachrichten ist tabu.
- Einmal gemeinsam klarstellen: Im Notfall 112, nicht der Mesh.
- Bei Montage am Dach: Eltern machen das, nicht das Kind.
Fazit
MeshCore ist für Kinder und Jugendliche in Österreich uneingeschränkt erlaubt. Es gibt kein Mindestalter, keine Prüfung und keine Meldepflicht, weil der Gesetzgeber die Erlaubnis über die GenBV 2026 pauschal für alle erteilt hat. Wer ein konformes Gerät kauft und das Standard-Preset verwendet, bewegt sich innerhalb der Grenzen, ohne darüber nachdenken zu müssen.
Die Aufmerksamkeit gehört woanders hin. Die Standortfreigabe ist die eine Einstellung, die man bewusst treffen muss. Der Unterschied zwischen öffentlichem Kanal und Direktnachricht ist das eine Konzept, das ein Kind verstehen muss. Und die Haftung läuft ab 14 auf das Kind selbst über, davor auf die Aufsichtsperson.
Das klingt nach viel, ist aber ein Gespräch von zehn Minuten und drei Häkchen in den Einstellungen. Danach bleibt ein Hobby, das Technik, Geografie, Physik und ein bisschen Nachbarschaft in ein einziges Gerät packt, das in die Hosentasche passt. In Österreich sind derzeit über 300 Knoten aktiv. Einer davon kann der eures Kindes sein.
73 – eure oeradio.at-Redaktion
Quellen und weiterführende Links
- RIS: Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021) — § 28 Errichtung und Betrieb von Funkanlagen, § 161 Kommunikationsgeheimnis
- BGBl. II Nr. 93/2026: Generelle-Funkanlagen-Bewilligungsverordnung 2026 (GenBV 2026), PDF
- CEPT ERC-Empfehlung 70-03: Short Range Devices, Annex h (863–870 MHz), PDF
- Durchführungsbeschluss (EU) 2025/105 zu Funkanlagen geringer Reichweite
- § 119 StGB: Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses
- § 107c StGB: Fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation
- § 4 DSG: Einwilligung von Kindern ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
- Datenschutzbehörde Österreich: Informationen für Teens & Kids
- meshcore.at — MeshCore Österreich: Einstellungen, Karte, Community
- MeshCore Europe: Repeater Deployment Guide
- MeshCore auf GitHub (Firmware, FAQ, Rollen)
- MeshCore Web-Flasher
- Fernmeldebüro: Funkschnittstellen-Beschreibungen und Zuständigkeit
Bildnachweise
- Selbstbau-LoRa-Gateway: Fabian Horst, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons
- Lötstationen im Hackerspace: Dbrgn, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons
Videos: ShotokuTech, AW Services. Einbettung über YouTube, die Rechte liegen bei den jeweiligen Kanälen.
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