Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- CEPT T/R 61-01: die volle Lizenz im Ausland
- Rufzeichen: Präfix vorne, Schrägstrich dazwischen
- CEPT-Novice: der Weg für die Klasse 4
- Welche OE-Lizenzklasse berechtigt wozu?
- Was im Gastland gilt: Bandplan und Leistung
- San Marino: der Sonderfall vor der Haustür
- Die anderen europäischen Lücken
- Außerhalb Europas
- Ausrüstung für den Funkurlaub
- Reiseantennen
- Akkus und Geräte im Flugzeug
- Dokumente für die Reise
- Logging und QSL
- Funkaktivitäten im Ausland
- Internet und Konnektivität
- Nachbarländer: kurzer Reiseguide
- Deutschland (DL)
- Italien (I)
- Slowenien (S5)
- Schweiz (HB9) und Liechtenstein (HB0)
- Tschechien (OK) und Slowakei (OM)
- Ungarn (HA)
- Praktische Tipps
- Fazit: Die Welt ist euer Shack
- Quellen und weiterführende Links
- Bildnachweise
- Transparenzhinweis
Funkwellen kennen keine Grenzen, Funkrecht schon. Wer den Transceiver in den Koffer packt, steht vor einer einfachen Frage: Darf ich dort überhaupt senden? In Europa lautet die Antwort meistens ja, und zwar ohne Antrag, ohne Gebühr und ohne Wartezeit. Dafür sorgt die CEPT-Regelung. Es gibt aber Ausnahmen, und eine davon liegt nur 300 Kilometer hinter dem Brenner: San Marino.
Dieser Artikel erklärt, was die CEPT-Empfehlungen wirklich regeln, welche Rufzeichen ihr verwenden müsst, wo die Stolperfallen liegen und wie ihr euren Funkurlaub vorbereitet.
Das Wichtigste in Kürze
- T/R 61-01 ist die CEPT-Funkamateurlizenz für Kurzbesuche. In Österreich erfüllt nur die Klasse 1 diese Anforderung.
- ECC/REC/(05)06 ist die CEPT-Novice-Lizenz, also der Weg für die Klasse 4. Sie gilt in deutlich weniger Ländern und oft mit eigenen Präfixen.
- T/R 61-02 ist nicht die Einsteigerregelung, sondern das HAREC-Prüfungszeugnis. Das verwechseln viele.
- Im Gastland gelten dessen Bandpläne und Leistungsgrenzen, nicht die österreichischen.
- Die USA sind CEPT-Teilnehmer. Ein FCC-Antrag ist nicht nötig.
- San Marino hat T/R 61-01 nie unterzeichnet. Auf Kurzwelle geht dort ohne Klubstation gar nichts.
CEPT T/R 61-01: die volle Lizenz im Ausland
Das Herzstück des internationalen Amateurfunkbetriebs in Europa ist die CEPT-Empfehlung T/R 61-01, beschlossen 1985 in Nizza und in der heute gültigen Fassung vom 23. Oktober 2020. Sie erlaubt Inhabern einer vollwertigen Amateurfunklizenz, in den teilnehmenden Ländern vorübergehend Funkbetrieb zu machen. Kein Antrag, keine lokale Lizenz, keine Gebühr. Die Empfehlung sagt das sogar ausdrücklich: Das besuchte Land darf keine Verwaltungs- oder Frequenzgebühren verlangen.
Die vier Grundsätze, die ihr kennen solltet:
- Gegenseitige Anerkennung: Die vollwertige Lizenz des Heimatlandes zählt im Gastland. Welche nationale Klasse dafür ausreicht, steht in Annex 2 der Empfehlung. Für Österreich ist das nur die Klasse 1.
- Nur für Nichtansässige: Die CEPT-Lizenz gilt ausschließlich für temporäre Aufenthalte. Wer dauerhaft umzieht, braucht eine lokale Lizenz. Und wer selbst nur eine im Ausland ausgestellte temporäre Lizenz besitzt, kann sich nicht auf CEPT berufen.
- Die Rechte des Gastlandes gelten: Bandpläne, Leistungsgrenzen und Betriebsvorschriften richten sich nach dem besuchten Land, nicht nach Österreich. Das ist der am häufigsten übersehene Punkt der ganzen Regelung.
- Kein Störschutz: Als Gast könnt ihr keinen Schutz vor Störungen beanspruchen.
Mehr als 40 CEPT-Verwaltungen stehen in Annex 2, darunter alle EU-Staaten, die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, die Türkei, die Ukraine, Moldau, Belarus, Serbien, Montenegro, Nordmazedonien, Monaco und die Russische Föderation. Auch Außengebiete sind erfasst: Grönland (OX), Färöer (OY), Åland (OH0), Svalbard (JW), die Azoren (CT8), Madeira (CT9), Korsika (TK) sowie die französischen Überseegebiete von Guadeloupe (FG) bis Neukaledonien (FK).
Video-Tipp: DL2YMR erklärt die CEPT-Nutzung kompakt auf Deutsch.
Rufzeichen: Präfix vorne, Schrägstrich dazwischen
Die Empfehlung schreibt das Format vor: Präfix des Gastlandes, dann Schrägstrich, dann das eigene Rufzeichen. In Telegrafie sendet man den Schrägstrich als Zeichen „/“ (DAH-DI-DI-DAH-DIT), in Sprechfunk sagt man „stroke“ oder „Schrägstrich“. Die Präfixe stehen in Annex 2, man darf sie sich also nicht selbst ausdenken.
- DL/OE8XXX aus Deutschland
- I/OE8XXX aus Italien
- S5/OE8XXX aus Slowenien
- HB9/OE8XXX aus der Schweiz, HB0/OE8XXX aus Liechtenstein
- 9A/OE8XXX aus Kroatien
- OK/OE8XXX aus Tschechien, OM/OE8XXX aus der Slowakei
- HA/OE8XXX aus Ungarn
- W6/OE8XXX aus Kalifornien
Zwei Feinheiten: Estland verlangt zusätzlich die Ziffer der Region, also etwa ES5/OE8XXX. Und in Peru hängt das Präfix OA mit Zonenziffer als Suffix hinten dran, nicht vorne.
Bei FT8 und anderen Digimodes funktionieren zusammengesetzte Rufzeichen, aber nicht jedes Logprogramm geht sauber damit um. Testet das vor der Abreise, nicht am Urlaubsort.
CEPT-Novice: der Weg für die Klasse 4
Hier räumen wir ein verbreitetes Missverständnis aus. Die Einsteigerregelung heißt nicht T/R 61-02, sondern ECC/REC/(05)06 („CEPT Novice Radio Amateur Licence“), aktuelle Fassung vom 16. Februar 2024. T/R 61-02 regelt etwas völlig anderes, nämlich das HAREC-Prüfungszeugnis. Das braucht man, wenn man im Ausland eine Prüfung ablegt oder umzieht und sich die Qualifikation anerkennen lassen will.
Wer die österreichische Klasse 4 hat, funkt im Ausland nach ECC/REC/(05)06. Zwei Dinge sind dabei anders als bei der Volllizenz:
Erstens die Länderliste. Nur rund 26 Verwaltungen stehen in Annex 2 der Novice-Empfehlung: Österreich, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Färöer, Grönland, Finnland, Åland, Georgien, Deutschland, Ungarn, Island, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Moldau, Niederlande, Polen, Portugal mit Azoren und Madeira, Rumänien, Slowakei, Slowenien und die Schweiz. Italien, Frankreich und Spanien fehlen. Frankreich hat die Umsetzung ausdrücklich abgelehnt, mangels Nachfrage. Für einen Klasse-4-Funkurlaub an der Adria oder in der Provence heißt das: Zuhören ja, senden nein.
Zweitens die Präfixe. Novice-Gäste bekommen in mehreren Ländern ein eigenes Präfix, nicht das normale Landespräfix. Wer das verwechselt, sendet mit einem falschen Rufzeichen:
- Deutschland: DO/ statt DL/
- Schweiz: HB3/ statt HB9/
- Niederlande: PD/ statt PA/
- Slowakei: OM9/ statt OM/
- Liechtenstein: HB0Y/ statt HB0/
- Luxemburg: LX6/ statt LX/
- Portugal: CS7/, auf den Azoren CS8/, auf Madeira CS9/
Slowenien, Kroatien, Tschechien, Ungarn, Dänemark und Polen verwenden hingegen das gewohnte Landespräfix. Eine Kuriosität ist Finnland: Es hat selbst keine Einsteigerklasse, lässt CEPT-Novice-Gäste aber trotzdem senden, solange sie die finnischen Einsteigergrenzen nicht überschreiten.
Für die Nachbarschaft bleibt also genug übrig. 20 m und 40 m aus Slowenien, Tschechien, der Slowakei, Ungarn oder Deutschland sind problemlos möglich.
Welche OE-Lizenzklasse berechtigt wozu?
Österreich hat drei Lizenzklassen, und sie unterscheiden sich bei der Auslandsberechtigung erheblich:
- Klasse 1 (HAREC): Steht in Annex 2 von T/R 61-01 und damit in allen CEPT-Ländern plus den teilnehmenden Nicht-CEPT-Staaten. Die Klasse der Wahl, wenn ihr regelmäßig im Ausland funken wollt.
- Klasse 4 (CEPT-Novice): Berechtigung nach ECC/REC/(05)06 mit der kürzeren Länderliste und den eigenen Präfixen.
- Klasse 3: Gilt nur in Österreich. Sie steht in keiner der beiden Empfehlungen. Wer damit im Ausland senden will, braucht eine individuelle Genehmigung des Gastlandes, und die gibt es in der Praxis kaum.
Wer die Amateurfunkprüfung noch vor sich hat und Reisen plant, sollte direkt die Klasse 1 anstreben. Der Mehraufwand bei der Vorbereitung zahlt sich beim ersten Auslandsurlaub schon aus. Die rechtlichen Grundlagen dazu haben wir in unserem Überblick zur österreichischen Amateurfunkgesetzgebung zusammengefasst.
Was im Gastland gilt: Bandplan und Leistung

Die CEPT-Lizenz gibt euch nicht die österreichischen Rechte mit auf Reisen, sondern die des Gastlandes. Ein Blick auf die Leistungsgrenzen zeigt, wie groß die Unterschiede sind:
- Österreich: Leistungsstufen A bis D, also 100, 200, 400 und 1000 W PEP. Die hohe Stufe ist an Bänder und an einen störungsfreien Betrieb am Standort gebunden.
- Deutschland: 750 W PEP für die Klasse A.
- Italien: 500 W PEP, festgelegt per Ministerialdekret.
- Schweiz: bis 1000 W PEP für HB9, bandabhängig.
Dazu kommen Bandunterschiede. Das 60-Meter-Band ist längst nicht überall nutzbar und oft nur mit engem Frequenzfenster und niedriger Leistung. Auch bei 70 cm und im Mikrowellenbereich weichen nationale Zuweisungen voneinander ab. Zwei Länder begrenzen den Gastbetrieb außerdem zeitlich: In Estland und Lettland gilt die CEPT-Berechtigung für maximal drei Monate.
Die IARU-Region-1-Bandpläne sind ein guter Ausgangspunkt, aber nicht die Rechtsgrundlage. Verbindlich ist immer die nationale Verwaltung des Gastlandes.
San Marino: der Sonderfall vor der Haustür

San Marino ist für viele der naheliegende Kurztrip: fünf Stunden von Kärnten, ein eigenes DXCC-Gebiet, mitten in Italien. Genau hier wird es aber kompliziert, und die Republik ist das beste Beispiel dafür, warum man vor der Reise nachsieht.
Die Direzione delle Telecomunicazioni von San Marino hat T/R 61-01 nie unterzeichnet. Die Landesvereinigung A.R.R.S.M. formuliert das auf ihrer Seite in Großbuchstaben: Die von anderen Staaten ausgestellte CEPT-Lizenz ist in San Marino nicht gültig. Ein „T7/OE8XXX“ ist dort also kein legales Rufzeichen, sondern Schwarzfunk.
Was stattdessen gilt:
- Schriftliche Genehmigung nötig. Funkamateure mit CEPT- oder italienischer Lizenz können eine schriftliche Erlaubnis bei der zuständigen Direzione Informatica, Tecnologia, Dati e Statistica, Settore Telecomunicazioni, beantragen.
- Nur ab 144 MHz. Die Genehmigung gilt drei Monate und deckt 144 MHz und höher ab. Das 6-Meter-Band ist ausdrücklich ausgenommen.
- Kostet fast nichts. 3 Euro plus Portokosten.
- Kurzwelle: keine Genehmigung. Für ausländische und nicht in San Marino ansässige Funkamateure gibt es auf KW und 6 m überhaupt keine individuelle Erlaubnis.
- Der einzige KW-Weg: Gastoperator beim Radio Club T70A. Wer auf Kurzwelle aus T7 arbeiten will, stellt mindestens zwei Monate vorher einen schriftlichen Antrag beim Klub. Der Vorstand entscheidet. Die Klubantennen dürfen genutzt werden, die Geräte muss man selbst mitbringen. Ein elektronisches Log ist Pflicht, am Ende wird die ADIF-Datei übergeben, und der QSL-Verkehr läuft über den Verein.
Für Besucher und Gastoperatoren hält die ITU-Liste den Rufzeichenblock T77AA bis T77ZZ bereit, die Klubstation selbst ist T70A. Wer also ein T77-Rufzeichen im Log hat: Das war ein Gast in San Marino, kein Einheimischer.
Zwei Monate Vorlauf für eine KW-Aktivierung sind viel. Plant man es ein, bekommt man dafür eine Klubstation mit vernünftigen Antennen und Internetanbindung, und ein Pile-up, das sich gewaschen hat. Die Bedingungen können sich ändern, fragt deshalb immer direkt bei der A.R.R.S.M. nach.
Die anderen europäischen Lücken
San Marino ist nicht allein. Wer Annex 2 von T/R 61-01 durchgeht, stellt fest, dass einige Gebiete fehlen:
- Andorra (C3) und Vatikan (HV) stehen nicht in der Liste.
- Kosovo (Z6) fehlt ebenfalls.
- Gibraltar (ZB2) ist nicht erfasst. Beim Vereinigten Königreich sind nur England, Schottland, Wales, Nordirland, Isle of Man, Jersey und Guernsey aufgeführt.
Umgekehrt hält sich ein Irrtum hartnäckig: Malta (9H), Belarus (EW) und Moldau (ER) sind sehr wohl CEPT-Teilnehmer und stehen in Annex 2. Ältere Länderlisten im Netz behaupten teils das Gegenteil. Vertraut im Zweifel auf das CEPT-Dokument selbst, nicht auf eine abgeschriebene Tabelle.
Außerhalb Europas
T/R 61-01 ist seit 1992 auch für Nicht-CEPT-Staaten offen. Wer beitritt, wird in Annex 4 geführt. Aktuell sind das:
- USA: Ja, die USA sind CEPT-Teilnehmer, und nein, ihr braucht keinen FCC-Antrag. Die FCC stellt ausdrücklich keine „reciprocal permits“ mehr aus. Als Präfix dient das Kennzeichen des Rufzeichendistrikts, in dem ihr euch gerade befindet, also W1 bis W0, KH6 auf Hawaii, KL7 in Alaska, KP4 in Puerto Rico. Beispiel: W6/OE8XXX aus Kalifornien. Mitführen müsst ihr die Lizenz und einen Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft. Und ein Detail, das gern untergeht: Auch die CEPT-Novice-Lizenz gilt in den USA, dort mit den Rechten der US-Klasse „General“.
- Kanada: ebenfalls in Annex 4. Präfixe VA und VE, in Neufundland und Labrador VO, im Yukon und auf Prince Edward Island VY.
- Neuseeland: ZL, bis zu 90 Tage über eine „General User Radio Licence“, ohne Registrierung beim Regulator.
- Australien (VK), Israel (4X, 4Z), Südafrika (ZS) und die niederländischen Überseegebiete von Aruba (P4) bis Sint Maarten (PJ7).
- Peru: Finger weg. Peru steht formal in Annex 4, hat die Empfehlung aber nie in nationales Recht übernommen. Funkbetrieb unter CEPT ist dort illegal. Für Südamerika nimmt man stattdessen das IARP.
Zwei weitere Wege für den Rest der Welt:
- IARP (International Amateur Radio Permit): Das CITEL-Abkommen für Nord- und Südamerika, beantragt über den nationalen Verband. Klasse 1 des IARP entspricht der Volllizenz, Klasse 2 beschränkt auf oberhalb 30 MHz.
- Japan: kein CEPT-Teilnehmer, aber Japan erkennt HAREC an. Die österreichische Klasse 1 öffnet damit die Tür, nur eben nicht automatisch. Man braucht eine eigene japanische Stationslizenz, beantragt über die JARL, und zwar mindestens 60 Tage vor dem geplanten Betrieb. Die Gebühr beginnt bei 2.750 Yen für portablen Betrieb bis 50 W.
- Alle übrigen Länder: individuelle temporäre Lizenz, Vorlauf von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten. Beginnt die Recherche früh.
Video-Tipp: Ria, N2RJ, geht die verschiedenen Wege für Gastbetrieb im Ausland durch.
Ausrüstung für den Funkurlaub

Die Station entscheidet darüber, ob Funken im Urlaub Spaß macht oder zur Bastelei wird. Bewährt haben sich:
- Icom IC-705: KW, VHF und UHF in einem Gehäuse, mit Akku, Touchscreen und Bluetooth. 10 Watt reichen mit einer guten Antenne für weltweite Verbindungen, wie der QRP-Betrieb regelmäßig beweist.
- Yaesu FT-818ND: der robuste QRP-Klassiker mit 6 Watt auf allen Bändern.
- Xiegu G90: 20 Watt auf KW mit eingebautem Tuner, kompakt und günstig.
- Elecraft KX2: 370 Gramm, Premium-Empfänger, gebaut für Rucksackreisen.
Für FT8 und andere digitale Betriebsarten ist ein Digirig die kleinste Lösung, um Transceiver und Laptop zu verbinden. Für die Stromversorgung lohnt sich ein Blick in unseren Akkublick zur Batterieplanung, bevor ihr den Koffer packt.
Video-Tipp: Eine komplette Reisestation auf Mallorca, vom Packen bis zum ersten QSO.
Reiseantennen
Die Antenne ist wichtiger als das Gerät. Bewährte Portabelantennen für unterwegs:
- EFHW: ein Draht, ein kleiner Transformator, fertig. Lässt sich zwischen Bäumen, am Balkongeländer oder an einem Teleskopmast aufhängen. Multibandversionen decken 40 bis 10 m ab.
- Teleskopmast mit Draht: 6 bis 10 m GFK passen in den Koffer und machen aus jedem Standort eine Funkstation.
- Linked Dipol: Dipol mit absteckbaren Verlängerungen für mehrere Bänder.
- Magnetic Loop: braucht wenig Platz und keine Abspannung, funktioniert auf dem Balkon und notfalls im Zimmer.
- Vertikal mit Radials: ideal am Strand, Salzwasser ist ein hervorragender Untergrund.
Akkus und Geräte im Flugzeug
Beim Fliegen sind nicht die Funkgeräte das Problem, sondern die Akkus. Die IATA-Regeln sind weltweit einheitlich:
- Ersatzakkus nur ins Handgepäck. Lose LiPo- und LiFePO4-Akkus dürfen nicht ins aufgegebene Gepäck. Keine Ausnahme, keine Airline.
- Wattstunden zählen. Bis 100 Wh ohne Rückfrage, zwischen 100 und 160 Wh braucht es die Zustimmung der Airline, über 160 Wh ist der Transport im Passagiergepäck verboten. Die meisten QRP-Akkus liegen klar unter 100 Wh. Rechenweg: Amperestunden mal Nennspannung. Ein 12-V-Akku mit 7 Ah hat 84 Wh.
- Pole abkleben. Kontakte gegen Kurzschluss sichern, Klebeband oder Einzeltaschen.
- Transceiver ins Handgepäck. Erlaubt wäre auch der Koffer, aber es ist empfindliche Elektronik. An der Kontrolle hilft der kurze Satz: „Das ist ein Amateurfunkgerät.“
- Antennenteile. Teleskopmasten, Drahtrollen und Tuner sind unproblematisch. Bei langen Metallstäben reicht meist eine kurze Erklärung.
Dokumente für die Reise
Was in die Brieftasche gehört, und zusätzlich als Scan aufs Handy:
- Die Amateurfunkbewilligung im Original oder als beglaubigte Kopie. Die CEPT-Empfehlung verlangt ausdrücklich, dass ihr sie den Behörden des Gastlandes auf Verlangen vorlegt.
- Ausdruck der CEPT-Empfehlung mit der Länderliste. T/R 61-01 für Klasse 1, ECC/REC/(05)06 für Klasse 4.
- Ausweis oder Reisepass. In den USA ist der Nachweis der Staatsbürgerschaft sogar Bedingung für die CEPT-Nutzung.
- Sondergenehmigungen, falls ihr in einem Nicht-CEPT-Land unterwegs seid. Für San Marino also die schriftliche Erlaubnis beziehungsweise die Zusage des Radio Clubs.
Video-Tipp: LB0FI fasst zusammen, welche Papiere man braucht und wie man sich vorbereitet.
Logging und QSL
- Immer UTC. Wie zuhause, unabhängig von der Zeitzone am Urlaubsort.
- Gastlandrufzeichen ins Log. In ADIF gehört es ins Feld STATION_CALLSIGN, nicht nur in die Notizen.
- Standort korrekt erfassen. Grid Locator und DXCC des Gastlandes, sonst stimmt die Wertung bei Diplomen nicht. Ein Weblogbuch wie Wavelog macht das sauber.
- LoTW vorher vorbereiten. Für das zusammengesetzte Rufzeichen braucht es ein eigenes Zertifikat. Das beantragt man vor der Reise, nicht danach.
- QSL-Karten laufen über das Büro des Gastlandes oder euer heimisches QSL-Büro, elektronisch über LoTW, eQSL oder Club Log.
Funkaktivitäten im Ausland

Funkurlaub wird noch besser, wenn er ein Ziel hat:
- SOTA: Die Schweiz allein hat über 2.500 registrierte Gipfel, dazu kommen Italien, Frankreich, Slowenien, die Pyrenäen, die schottischen Highlands und die skandinavischen Fjells. Euer Rufzeichen mit Gastlandpräfix zählt ganz normal.
- POTA: weltweit aktiv, in den USA mit tausenden Referenzen, in Europa stark wachsend.
- WWFF: Flora- und Faunagebiet am Urlaubsort? Eine Aktivierung zählt für die Statistik.
- IOTA: Mittelmeerinseln, griechische Inseln und die Kanaren sind beliebt und oft leicht erreichbar.
- DXpeditionen: die Königsdisziplin, eine Reise in ein seltenes DXCC-Gebiet.
- Contestreisen: manche fahren gezielt in Länder mit Multiplikatorvorteil.
Internet und Konnektivität
- EU-Roaming kostet nichts extra. Perfekt für DX-Cluster, POTA-Spots, SOTAwatch und APRS-IS über den Handy-Hotspot.
- Zeitquelle für Digimodes. WSJT-X und JTDX brauchen genaue Zeit. Das Smartphone als GPS-Referenz ist zuverlässig und kostet nichts.
- Selbstspotten ist für Aktivierer Pflicht, sonst findet euch niemand.
- Außerhalb der EU sind lokale SIMs oder eSIMs meist deutlich günstiger als Roaming.
Nachbarländer: kurzer Reiseguide
Deutschland (DL)
Klasse 1 sendet als DL/OE8XXX, Klasse 4 als DO/OE8XXX. 750 W PEP für die Klasse A, Bandpläne fast wie in OE, dichte Relaislandschaft. Sprachlich und regulatorisch der leichteste Einstieg ins Auslandsfunken.
Italien (I)
I/OE8XXX, auf Sizilien IT9/, auf Sardinien IS0/. Leistungsgrenze 500 W PEP. Wichtig: Italien hat die CEPT-Novice-Empfehlung nicht umgesetzt, die Klasse 4 darf dort also nicht senden. Die Dolomiten und Südtirol bieten dafür spektakuläre SOTA-Gipfel.
Slowenien (S5)
S5/OE8XXX, und zwar für Klasse 1 und Klasse 4 gleichermaßen, Slowenien steht in beiden Annexen. Julische Alpen, Karawanken und Triglav-Nationalpark machen das Land zum SOTA-Paradies. Für Kärntner und Steirer die kürzeste Anfahrt zum Auslandsfunk.
Schweiz (HB9) und Liechtenstein (HB0)
HB9/OE8XXX für die Klasse 1, HB3/OE8XXX für die Klasse 4. Bis 1000 W PEP, bandabhängig. Liechtenstein ist ein eigenes DXCC-Gebiet mit eigenem Präfix: HB0/OE8XXX, für Novice HB0Y/OE8XXX. Von Vorarlberg aus eine kurze Fahrt für ein neues Land im Log.
Tschechien (OK) und Slowakei (OM)
OK/OE8XXX und OM/OE8XXX. Für die Klasse 4 gilt in Tschechien ebenfalls OK/, in der Slowakei dagegen OM9/. Aktive Contestszene, viele Relaisstandorte, und der Böhmerwald bietet ruhige Standorte abseits des Tourismus. Die Hohe Tatra liefert alpine SOTA-Gipfel.
Ungarn (HA)
HA/OE8XXX, für Klasse 1 und Klasse 4. Plattensee und Puszta sind flach, aber propagationstechnisch interessant, ideal für DX-Betrieb mit Vertikalantennen.
Praktische Tipps
- Vorher aufbauen. Baut die Reisestation zuhause komplett auf und macht ein QSO damit. Ein defektes Kabel findet man besser im Keller als am Strand.
- Ersatzteile mitnehmen. BNC-Adapter, Sicherung, zweites USB-Kabel, ein paar Meter Draht. Zusammen 200 Gramm, retten aber den Urlaub.
- Unterkunft mit Bedacht wählen. Ferienwohnung mit Balkon oder Garten schlägt Hotelzimmer im Erdgeschoss. Viele Vermieter erlauben einen Teleskopmast, wenn man freundlich fragt.
- Familie einbeziehen. Ein SOTA-Gipfel auf der gemeinsamen Wanderung oder eine halbe Stunde POTA im Park: So bleibt der Funkurlaub ein Familienurlaub.
- Pile-up genießen. Als Gastlandstation seid ihr begehrt. Lasst euch rufen, es ist ein gutes Gefühl.
Fazit: Die Welt ist euer Shack
Mit einer Klasse-1-Lizenz könnt ihr in mehr als 40 CEPT-Ländern und einer Handvoll weiterer Staaten sofort auf Sendung gehen, ohne Antrag und ohne Gebühr. Mit der Klasse 4 funktioniert das in gut 26 Ländern, nur mit anderen Präfixen und nicht überall. Ein kompakter Transceiver, eine Drahtantenne und ein Abend Vorbereitung genügen für den Rest.
Die Ausnahmen sind es, die Arbeit machen. San Marino liegt nah, ist aber auf Kurzwelle nur mit zwei Monaten Vorlauf und über den Radio Club T70A erreichbar. In Italien darf die Klasse 4 nicht senden. In Peru ist CEPT trotz Annex-4-Eintrag illegal. Zehn Minuten Recherche vor der Abreise ersparen eine unangenehme Diskussion am Urlaubsort.
Ob entspannter POTA-Nachmittag im Nationalpark, SOTA-Gipfel im Nachbarland oder DX von einer Mittelmeerinsel: Transceiver einpacken, Antenne nicht vergessen, und 73 aus dem Ausland.
73 – eure oeradio.at-Redaktion
Quellen und weiterführende Links
- CEPT Recommendation T/R 61-01 — CEPT Radio Amateur Licence (Ausgabe 23. Oktober 2020, PDF)
- ECC Recommendation (05)06 — CEPT Novice Radio Amateur Licence (Ausgabe 16. Februar 2024, PDF)
- CEPT Recommendation T/R 61-02 — Harmonised Amateur Radio Examination Certificate (HAREC)
- CEPT ECC: Themenseite Radio Amateurs
- IARU Region 1: Operating Abroad
- A.R.R.S.M. San Marino: Operare da T7 (archivierte Fassung mit allen Details)
- ITU: Rufzeichenserien der Amateurfunkstellen (San Marino: T77AA–T77ZZ für Gäste, PDF)
- ARRL: Obtaining Permission — Gastbetrieb in den USA
- JARL: Application procedures for foreign amateur radio licensees (Japan)
- Fernmeldebüro Österreich: Information zu „High Power“ und Leistungsstufen
- ARI Italien: Frequenzspektrum und Leistungsgrenzen
- USKA Schweiz: Lizenz zum Senden (HB9 und HB3)
- IATA: Lithium-Batterien im Flugverkehr
Bildnachweise
- Festung Guaita, San Marino: Terragio67, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons
- Icom IC-705: Batchman99, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons
- Portabelbetrieb und Bergmotiv: eigenes Bildmaterial der Redaktion
Videos: DL2YMR, Ria's Ham Shack, ML&S Martin Lynch and Sons, LB0FI Norwegian Hamventures. Einbettung über YouTube, die Rechte liegen bei den jeweiligen Kanälen.
Transparenzhinweis
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI (Claude, Anthropic) recherchiert und verfasst. Das Titelbild wurde mit KI (ChatGPT/DALL·E, OpenAI) erstellt. Die Redaktion hat alle Inhalte überprüft und redaktionell bearbeitet. Trotz sorgfältiger Prüfung können vereinzelt Ungenauigkeiten enthalten sein, insbesondere bei nationalen Vorschriften, die sich ändern können. Verbindlich ist immer die jeweilige Verwaltung des Gastlandes. Wir freuen uns über Hinweise per E-Mail an [email protected].





