CQ WW CW 2026: Am Taster sitzt ein Mensch. Was die neue Roboter-Regel ändert

Amateurfunk

Am letzten vollen Novemberwochenende ist es wieder soweit: CQ WW DX Contest, CW-Teil, 48 Stunden Telegrafie auf sechs Bändern, von 160 bis 10 Metern. Bei den Regeln 2026 ist ein neuer Absatz dazugekommen, der in der Contest-Szene gerade die Runde macht: Ein Mensch muss Frequenzwechsel, Anruf und Logeintrag selbst auslösen. Roboter und autonome Systeme sind verboten. Was heißt das für die Praxis, wer ist wirklich betroffen, und was sagt eigentlich das Gesetz zu Stationen, die von selbst senden?

Mehrere Beam-Antennen und ein Gittermast einer Contest-Station, von unten gegen den blauen Himmel fotografiert
Beam-Antennen einer Contest-Station: Was am Mast hängt, ist nur der halbe Contest. Foto: Ptolusque, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (zugeschnitten).

Das Wochenende in Kürze

  • CW-Teil: 28. November, 00:00 UTC, bis 29. November 2026, 23:59:59 UTC. Der SSB-Teil war am 24./25. Oktober.
  • Bänder: 1,8, 3,5, 7, 14, 21 und 28 MHz.
  • Austausch: RST plus CQ-Zone des Senders (zum Beispiel 599 15). Österreich liegt in CQ-Zone 15, Deutschland und die Schweiz in Zone 14.
  • Leistungsklassen: bis 1.500 W (High), bis 100 W (Low), bis 5 W (QRP).
  • Einsteigerfreundlich: Zusatzwertungen für Rookie (weniger als drei Jahre lizenziert), Youth (25 Jahre oder jünger) und Classic (ein Funkgerät, keine Spothilfe, höchstens 24 von 48 Stunden).

Die Punkte: Verbindungen zwischen Kontinenten zählen drei Punkte, innerhalb Europas einen. Das Ergebnis ist die Summe der QSO-Punkte mal der Summe aus Zonen und Ländern je Band. (Quelle für alles: Regeln 2026.)

Was sich geändert hat

Zwei Dinge sind gegenüber 2025 neu. Ich habe die beiden Regelwerke gegeneinandergelegt:

1. Mensch am Taster. Neu ist Absatz IX.12 der allgemeinen Regeln:

„A human operator must always initiate the following actions: 1) changing receive or transmit frequencies, 2) calling a station, 3) logging a QSO. Autonomous systems or robots that emulate these actions are prohibited."

Sinngemäß: Ein Mensch muss jederzeit auslösen, dass Frequenzen gewechselt werden, dass eine Station gerufen wird und dass ein QSO ins Log kommt. Autonome Systeme oder Roboter, die das nachahmen, sind verboten. In den Regeln 2025 steht kein entsprechender Absatz.

2. Logabgabe in 48 Stunden. Bisher hatte man fünf Tage Zeit. Jetzt gilt: „within 48 hours after the end of the contest", für CW also bis spätestens 1. Dezember 2026, 23:59 UTC. Das Log wird als Cabrillo-Datei über cqww.com eingereicht.

Warum? Die Begründung ist unspektakulär

Der Contest-Direktor John Dorr, K1AR, hat die Änderungen am 7. Oktober 2026 im CQ-WW-Blog angekündigt. Sein Argument ist rein organisatorisch: Die Änderungen seien jetzt „consistent with the WPX and digital WW contests". Eine Begründung mit Betrugsfällen oder Bots nennt der Beitrag nicht.

Tatsächlich hat der CQ WPX die gleiche Linie schon seit der Ankündigung vom 10. März 2026: „Autonomous operation is prohibited", dazu die 48 Stunden.

Man sollte die Regel also nicht größer machen, als sie ist: Sie ist ein Gleichziehen der CQ-Contests, keine plötzliche Reaktion auf eine Welle von KI-Robotern. Bemerkenswert ist sie trotzdem, weil sie die Frage, wer im Contest eigentlich „funkt", zum ersten Mal ausdrücklich in den Regeltext schreibt.

Was erlaubt bleibt

Die Regel ist kein Computerverbot. Das Regelwerk stellt klar, was weiterhin geht:

  • Spothilfe in der Klasse „Assisted": CW-Decoder, DX-Cluster, Spotting-Webseiten und Skimmer wie das Reverse Beacon Network gelten als „QSO finding assistance". Wer sie nutzt, startet in einer Assisted-Klasse. In den Klassen ohne Hilfe sind sie verboten.
  • Logprogramme und Keyer: Dass Software beim Loggen oder Senden von Makros hilft, bleibt erlaubt. Entscheidend ist, dass ein Mensch den Anruf, den Frequenzwechsel und den Logeintrag auslöst.
  • Remote-Betrieb: Er ist erlaubt, wenn Sender, Empfänger und Antennen an einem Stationsstandort stehen. Remote-Empfänger außerhalb dieses Standorts sind verboten.
  • Selbst-Spotting ist weiterhin nicht erlaubt.

Gibt es die Roboter überhaupt?

Ja, als Bastelprojekte. Das Open-Source-Projekt RADIO-AI (MIT-Lizenz, ein Funkgerät-Steuerungsprogramm für einen KI-Agenten) beschreibt sich als „A control layer that lets an AI agent … run a real HF station end-to-end". Die README behauptet „First fully-autonomous FT8 QSOs logged with this stack" und nennt Gegenstationen in Florida, Kuba und Belize. Das sind Angaben des Autors; eine unabhängige Bestätigung habe ich nicht gefunden. Das Projekt ist jung (21 Commits, ein Stern).

Bemerkenswert sind die Sicherheitsvorkehrungen, die die README selbst nennt: Senden ist standardmäßig ausgeschaltet, jeder Sendebefehl braucht ein eigenes Freigabe-Flag, es gibt eine Bandplan-Sperre, eine Prüfung der Sendeleistung und eine Abschaltung bei Timeout. Der Betreiber bleibe für jede Aussendung verantwortlich, steht dort. Das ist im Kern genau das, was auch das Gesetz verlangt (siehe unten).

Andere Projekte sind nach ihrer eigenen Beschreibung keine Roboter: Der Chatbot HAMgpt beantwortet Fragen und bedient kein Funkgerät, und die Software Nexus ist eine Funksuite mit einem KI-gestützten CW-Decoder. Dass im Contest bereits CW-Roboter unterwegs wären, ist in den Quellen nicht belegt. Es bleibt bei der Vorsorge.

Was das Gesetz sagt: Mensch, Verantwortung, Überwachung

Vorab zur Einordnung: Die CQ-WW-Vorschrift ist kein Gesetz, sondern eine Teilnahmebedingung des Veranstalters. Sie gilt nur für alle, die mitmachen, und wer dagegen verstößt, wird aus der Wertung genommen. Das Funkrecht ist davon unabhängig. Es gilt immer, auch außerhalb von Contests, und wird von der Behörde durchgesetzt. Beides hat nichts miteinander zu tun, ist aber in der Sache ähnlich ausgerichtet: Es geht jeweils um den Menschen an der Station. Ich habe die Stellen im österreichischen Telekommunikationsgesetz 2021 (RIS, Fassung vom 5. November 2026) nachgelesen:

  • § 4 Z 40: Ein Funkamateur ist „eine natürliche Person, welcher eine Amateurfunkbewilligung erteilt wurde".
  • § 146 Abs. 3 Z 5: Aussendungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn der Inhaber der Bewilligung oder der Mitbenützer „während der gesamten Dauer der Aussendung persönlich an der Amateurfunkstelle anwesend ist, es sei denn, es handelt sich um eine Relaisfunkstelle oder einen Bakensender oder eine Remotefunkstelle".
  • § 4 Z 46: Eine Remotefunkstelle ist „eine Amateurfunkstelle, die von einem Funkamateur fernbedient wird".
  • § 151 Abs. 4: Der Inhaber oder der Stationsverantwortliche „bleiben für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen verantwortlich und haben den Betrieb der Funkstelle zu überwachen".

In Deutschland unterscheidet die Amateurfunkverordnung (§ 2) die „fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" („eine unbesetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt", etwa Relais und Baken) vom Remote-Betrieb. Beim Remote-Betrieb muss ein zugelassener Funkamateur die Station „unter ununterbrochener, mittelbarer und vollständiger Kontrolle" haben, einschließlich der Wahl der Frequenzen und der Bestimmung von Zeitpunkt und Dauer der Aussendungen.

Meine Einordnung, ausdrücklich keine Rechtsauskunft: Ein Funkamateur ist in beiden Ländern eine natürliche Person, und die Verantwortung bleibt bei ihr. Eine Software, die selbst entscheidet, wann sie sendet, passt schlecht in die Definition „von einem Funkamateur fernbedient". Ob und wie ein KI-Agent rechtlich einzuordnen wäre, dazu habe ich weder eine Behördenauskunft noch eine Fachkommentierung gefunden. Wer so etwas ausprobieren will, sollte vorher bei der Behörde nachfragen und die Station stets selbst überwachen.

Zahlen vom letzten Mal: viele, und auch aus dem DACH-Raum

Das Ergebnisdokument 2025 (veröffentlicht im März 2026) meldet Rekorde:

  • 19.005 Logs über SSB und CW zusammen, ein neuer Rekord (alter Rekord 2021: 18.414).
  • Davon 8.429 CW-Logs, mit 5,1 Millionen QSOs, 53.536 verschiedenen Rufzeichen und 192 Entities.
  • DJ4MX hat mit 2.808.496 Punkten einen neuen Weltrekord in der Wertung „Youth Low" aufgestellt.
  • DL7PIA (18 Jahre, Schwarzwald) erreichte in Youth Low 1.987.776 Punkte, mit einem 100-Watt-Transceiver, Morsetaste und Drahtantennen. In ihrem Bericht im Dokument beschreibt sie die Ausrüstung als einfach und das Contest-Wochenende als großen Spaß.
  • OE2S kam in der Klasse Multi-Distributed auf 5.788.395 Punkte.

Für die Teilnahme heißt das: Die 48-Stunden-Frist ernst nehmen und die Logdatei am Sonntagabend oder Montag hochladen, nicht erst am Wochenende danach.

Wie wird die Ausbreitung?

Eine genaue Prognose für den Contest gibt es noch nicht. Der 27-Tage-Ausblick der NOAA vom 2. November sieht für den 25. bis 28. November einen Solar Flux von 95. Für den 27. und 28. November sind außerdem ein planetarer A-Index von 24 beziehungsweise 20 und ein Kp von 5 angesetzt, also eine mögliche geomagnetische Störung zum Contestbeginn. Das ist eine Vorhersage, die sich bis dahin ändern kann. Den aktuellen Stand findet ihr in unserem DX-Wetter und zur Contest-Woche im nächsten Bericht.

Mitmachen, auch mit wenig

Man muss nicht die ganzen 48 Stunden sitzen. Für den Einstieg reichen ein paar Stunden, ein sauberer Rapport und 100 Watt oder weniger. Wer unter drei Jahren lizenziert ist, startet in der Rookie-Wertung, wer 25 oder jünger ist, in Youth. Praktische Anleitungen finden sich in unserem Beitrag Conteste für Einsteiger und im CW-Leitfaden. Und wer sich fragt, wie das ausgeht, wenn man es mit der Automatik übertreibt, dem sei die Satire vom Contest-Roboter empfohlen.

Fazit

Die neue Regel ist weniger Drama, als der Titel vermuten lässt: Sie gleicht CQ WW an CQ WPX an und schreibt das Selbstverständliche nieder. Sie ist trotzdem ein guter Anlass für die Frage, was wir im Hobby eigentlich wollen. Spothilfe, Decoder und Logprogramme sind Werkzeuge, die den Menschen unterstützen. Ein Roboter, der Frequenzen wählt, ruft und loggt, ersetzt ihn. Die Contest-Regel legt für diesen Wettbewerb fest, wo die Grenze liegt: Die Entscheidung bleibt beim Menschen. Das Funkrecht sagt unabhängig davon etwas Ähnliches über die Verantwortung: Sie bleibt beim Funkamateur.

Am 28. November hören wir uns im Pile-up. 73, eure oeradio.at-Redaktion

Quellen


Transparenzhinweis

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI (Claude, Anthropic) recherchiert und verfasst; Regeltexte, Gesetzesstellen, Ergebniszahlen und Prognosen wurden an den genannten Originalquellen geprüft. Das Titelfoto stammt von Wikimedia Commons unter freier Lizenz (Urheber und Lizenz in der Bildunterschrift). Die Inhalte wurden von der oeradio.at-Redaktion geprüft. Die rechtliche Einordnung ist keine Rechtsberatung. Hinweise und Korrekturen gerne an [email protected].

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