Am 19. Februar 2026 hat die Internationale Fernmeldeunion (ITU) die Empfehlung ITU-R M.1042-4 verabschiedet — Disaster communications in the amateur and amateur-satellite services. Es ist die erste Überarbeitung seit 2007. Neunzehn Jahre Pause, dann ein Update: Dass die ITU nach so langer Zeit ausgerechnet jetzt handelt, ist kein Zufall. Drei konkrete Vorfälle der letzten Jahre haben deutlich gemacht, dass reguläre Kommunikationsnetze verwundbarer sind als gedacht.
Danke an Josef, OE3FJS, für den Hinweis auf die neue Empfehlung.
Was steht drin
Die Empfehlung ist kurz — vier Seiten. Der operative Teil umfasst vier Punkte unter recommends:
Punkt 1 richtet sich an die Fernmeldeverwaltungen: Sie sollen die Entwicklung von Amateurfunknetzen fördern, die im Katastrophenfall Kommunikation bereitstellen können — und zwar „when called upon by appropriate authorities“, also auf Anforderung durch die zuständigen Behörden.
Punkt 2 definiert die Anforderungen an diese Netze: Sie müssen ohne andere Kommunikationsinfrastruktur funktionieren, von temporären Standorten aus betrieben werden können und mit lokaler Stromversorgung (Generator oder Batterie) auskommen, wenn das öffentliche Stromnetz ausfällt.
Punkt 3.1 fordert Amateurfunkorganisationen auf, robuste Organisationsstrukturen und Technologiesysteme zu entwickeln, die zuverlässige Kommunikation im Katastrophenfall ermöglichen.
Punkt 3.2 ist neu: Regelmäßiges Training, damit die notwendigen Fähigkeiten für den Einsatz im Notfall entwickelt und aufrechterhalten werden. Das stand in den Vorgängerversionen nicht drin. Die ITU hat also erkannt, dass Ausrüstung allein nicht reicht — es braucht Übung.
Warum jetzt — drei Vorfälle als Hintergrund
Die Empfehlung nennt keine konkreten Vorfälle. Aber der neue Absatz g) unter recognizing macht klar, worum es geht: „during emergency situations, regular communications systems and networks may be unavailable because of physical damage to communications infrastructure or loss of public grid power supplies.“ Das ist keine abstrakte Warnung. Es ist eine Beschreibung dessen, was in den letzten Jahren passiert ist.
Viasat/KA-SAT, 24. Februar 2022
Am Tag des russischen Einmarsches in die Ukraine wurde das KA-SAT-Satellitennetzwerk von Viasat mit der Wiper-Malware AcidRain angegriffen. Der Angriffsvektor war eine kompromittierte VPN-Appliance bei Skylogic in Turin, einer Eutelsat-Tochter, die den Bodenbetrieb managte. Innerhalb von 45 Minuten fielen zehntausende Satellitenmodems in ganz Europa aus. In Deutschland verloren 5.800 Enercon-Windturbinen ihre Fernwartung — die Turbinen liefen weiter, waren aber nicht mehr steuerbar. Rund 30.000 Ersatzmodems mussten verschifft werden. Die EU, die USA und Großbritannien attribuierten den Angriff im Mai 2022 dem russischen Militärgeheimdienst GRU.
Salt Typhoon, ab 2024
Unter dem Namen Salt Typhoon wurde eine dem chinesischen Ministerium für Staatssicherheit (MSS) zugeordnete Cyberspionage-Kampagne bekannt, die mindestens neun große US-Telekommunikationsunternehmen infiltrierte — darunter Verizon, AT&T und T-Mobile. Im August 2025 bestätigte das FBI Ziele in über 80 Ländern. Im Oktober 2025 wurde bekannt, dass auch europäische Telekommunikationsunternehmen betroffen waren. Bei einer Anhörung des US-Senats im Dezember 2025 konnten die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen, dass die Angreifer vollständig aus ihren Netzen entfernt wurden. Salt Typhoon zeigt: Selbst die größten kommerziellen Netze sind keine verlässliche Konstante.
Berlin, 3. Januar 2026
Ein Brandanschlag auf eine Kabelbrücke über den Teltow-Kanal in Berlin-Lichterfelde zerstörte fünf 110-kV-Hochspannungskabel und zehn 10-kV-Mittelspannungskabel. Rund 45.000 Haushalte und über 2.200 Gewerbebetriebe verloren die Stromversorgung — der längste Stromausfall in Berlin seit 1945. Die Folge: Mobilfunkmasten fielen aus (bei Vodafone 39 Basisstationen, bei Telekom 29, bei O2 18), Festnetz über DSLAMs war betroffen, und die Erreichbarkeit der Notrufnummern 112 und 110 war in Teilen des Gebiets eingeschränkt. Das THW richtete elf Notrufannahmestellen ein. Am 7. Januar war die Stromversorgung wiederhergestellt. Die Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS) analysierte den Vorfall in einem Arbeitspapier unter dem Titel „Bedingt resilient“.
Für den Amateurfunk-Kontext ist der Berliner Fall der relevanteste: kein Cyberangriff auf ein fernes Satellitennetz, sondern physische Zerstörung von Infrastruktur in einer europäischen Hauptstadt, mit direkter Auswirkung auf Mobilfunk und Notruf. In Kärnten, Tirol oder Salzburg — Täler mit eingeschränkter Mobilfunkabdeckung und wenigen redundanten Leitungswegen — wäre ein vergleichbarer Vorfall schwieriger zu kompensieren als in einer Großstadt mit dichter Infrastruktur.
Was heißt das regulatorisch für Österreich
Zunächst: Die Empfehlung richtet sich an Fernmeldeverwaltungen — in Österreich wären das das BMF (Bundesministerium für Finanzen als Zuständiges für Telekommunikation), die RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) und die OBRS (Oberste Behörde für Frequenzverwaltung). Nicht an einzelne Funkamateure.
ITU-Empfehlungen sind keine Gesetze. Sie sind Leitlinien, an denen sich Verwaltungen orientieren sollen. Aber sie haben Gewicht: Wenn der ÖVSV oder einzelne Notfunkgruppen bei Behörden vorsprechen — etwa bei Katastrophenschutzübungen, Frequenzkoordination oder der Integration in Notfallpläne — dann ist M.1042-4 ein Dokument, auf das man sich berufen kann. Die ITU sagt schwarz auf weiß, dass Verwaltungen Amateurfunknetze für den Katastrophenfall fördern sollen.
In Deutschland wurde am 29. Jänner 2026 — zehn Tage nach der Verabschiedung der ITU-Empfehlung — das KRITIS-Dachgesetz vom Bundestag beschlossen. Es schafft erstmals bundesweit einheitliche Mindeststandards für den physischen Schutz kritischer Infrastruktur. Eine vergleichbare österreichische Umsetzung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie 2022/2557 (CER-Richtlinie) steht noch aus.
Was heißt das praktisch für die Station zu Hause
Netzunabhängige Stromversorgung
Punkt 2 der Empfehlung beschreibt, was Amateurfunknetze leisten können sollen — nicht was der einzelne Funkamateur muss. Wer aber im Ernstfall einsatzbereit sein will, für den heißt das realistisch: ein 12-V-LiFePO4-Akku in der Größenordnung von 50–100 Ah, der regelmäßig geladen wird, plus ein kleines Solarpanel für den Erhaltungsbetrieb. Damit lässt sich ein KW-Transceiver im QRP- bis Mittelbetrieb (5–50 W) mehrere Tage betreiben. Wer auf 100 W angewiesen ist, braucht entsprechend mehr Kapazität oder einen Benzin-/Gasgenerator als Backup. Das muss nicht perfekt sein — es muss funktionieren, wenn es darauf ankommt.
Antennen ohne Infrastrukturabhängigkeit
Eine Antenne, die auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses montiert ist und über das Stromnetz des Gebäudes mit Strom für den Rotor versorgt wird, ist genau die Art von Abhängigkeit, die Punkt 2 adressiert. Für den Notfall-Kontext sind einfache Drahtantennen (Dipol, EFHW, Langdraht mit Tuner) die robustere Wahl — schnell aufzubauen, unabhängig von Infrastruktur und für KW-Betrieb ausreichend. Wer portabel operieren will, sollte das regelmäßig üben — Stichwort Punkt 3.2.
Digitale Betriebsarten ohne Internet
Das Internet als Single Point of Failure betrifft auch den Amateurfunk: Wer Winlink nur über Telnet nutzt, hat im Ernstfall keinen Zugang. Winlink über HF (VARA HF, ARDOP oder PACTOR) ist die netzunabhängige Alternative. Die Realität ist allerdings: PACTOR-Modems kosten vierstellig, VARA HF ist eine brauchbare Software-Alternative mit deutlich niedrigerer Einstiegshürde.
JS8Call bietet eine weitere Option: Tastatur-zu-Tastatur-Kommunikation über KW, mit Store-and-Forward-Fähigkeit — komplett netzunabhängig und mit minimaler Ausrüstung betreibbar. Für Lageberichte und kurze Nachrichten im Katastrophenfall eine realistische Option.
Training — der neue Punkt 3.2
Das ÖVSV-Notfunkreferat organisiert regelmäßig Übungen — etwa die für Mai 2026 geplante Notfunkübung. Darüber hinaus gibt es die etablierten Strukturen auf Landes- und OV-Ebene.
Ein konkretes Beispiel für gelebten Punkt 3.2 ist die BOS-ARSA (BOS-Amateur-Radio-Society-Austria, ADL 820 im ÖVSV) — der österreichische Amateurfunkverein der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. BOS-ARSA führt jeden Sonntag um 18:45 Uhr Ortszeit eine Krisenkommunikationsübung durch, die auf dem Kärntner Relais OE8XNK (145,7625 MHz) startet und über das OE-Link-Netzwerk österreichweit ausgedehnt wird. Rund 70 Stationen nehmen regelmäßig teil. Zusätzlich gibt es jeden ersten Mittwoch im Monat um 17:15 UTC die Notfunkrunde Österreich auf 3643 kHz (80 m, LSB). Auf der Krisenkommunikationsseite stehen Notfunk-Konzept, Aufnahmeformulare und das 7-W-Schema für strukturierte Lagemeldungen zum Download bereit.
Aber Punkt 3.2 meint mehr als organisierte Übungen: Es geht auch um individuelle Kompetenz. Kann ich meine portable Station in 30 Minuten aufbauen und einen zuverlässigen Kontakt auf KW herstellen? Funktioniert mein Akku-Setup tatsächlich über mehrere Stunden? Komme ich mit Winlink über HF zurecht, wenn ich es nicht regelmäßig nutze? Diese Fragen lassen sich nicht durch eine Jahresübung beantworten, sondern durch gelegentliches individuelles Training — etwa bei einem SOTA-Aktivierung, einem Fieldday oder einfach einem Nachmittag im Garten mit dem Notfunkkoffer.
Was das nicht ist
Keine Pflicht. Keine neuen Gesetze. Keine Einsatzbefugnis. M.1042-4 ändert weder den österreichischen Amateurfunkdienst-Rahmen noch gibt sie Funkamateuren operative Befugnisse im Katastrophenfall, die über die bestehenden Regelungen (Artikel 25.3 und 25.9A der Radio Regulations) hinausgehen. Sie adressiert Verwaltungen, nicht Funkamateure direkt.
Was sich ändert, ist die Erwartungshaltung. Die ITU formuliert mit Punkt 3.2 erstmals explizit, dass regelmäßiges Training Teil der Vorbereitung sein soll. Das ist kein Einsatzbefehl — aber es ist eine Legitimation für jeden, der seine Notfunkfähigkeiten ernst nimmt und dafür Ressourcen einfordert.
Ebenso wichtig: Amateurfunk ist Ergänzung, kein Ersatz für den BOS-Funk. Die Empfehlung spricht von „available when called upon“ — bereitstehen, wenn angefordert. Nicht autonom losoperieren.
Ausblick
Drei Entwicklungen sind für österreichische Funkamateure in den nächsten Monaten relevant:
Erstens die österreichische Umsetzung der CER-Richtlinie (EU 2022/2557). Deutschland hat mit dem KRITIS-Dachgesetz vorgelegt — Österreich wird nachziehen müssen, und die Frage, welche Rolle Amateurfunk in nationalen Notfallplänen spielen kann, wird dabei auf den Tisch kommen.
Zweitens die Frage der BOS-Integration: Wie und unter welchen Bedingungen Funkamateure im Ernstfall mit Behörden zusammenarbeiten, ist in Österreich nicht einheitlich geregelt. M.1042-4 liefert Argumente dafür, das zu formalisieren.
Drittens der aktualisierte ITU-R Report M.2085, der als Begleitdokument zur Empfehlung die Rolle des Amateurfunks bei der Katastrophenhilfe detaillierter beschreibt. Zusammen mit dem neuen ITU Handbook on Amateur and Amateur-Satellite Services (2026) bildet er den Rahmen, auf den sich Amateurfunkorganisationen bei Verhandlungen mit Verwaltungen stützen können.
M.1042-4 ist keine Revolution. Es ist ein Signal. Die ITU hat nach 19 Jahren Stillstand anerkannt, dass die Bedrohungen für Kommunikationsinfrastruktur real und vielfältig sind — und dass Amateurfunk ein Teil der Antwort sein kann. Was daraus wird, hängt davon ab, ob die Verwaltungen zuhören und ob die Amateurfunkgemeinschaft liefern kann, was sie verspricht.
Quellen
- ITU-R M.1042-4 (02/2026) — Disaster communications in the amateur and amateur-satellite services (PDF, frei verfügbar)
- ITU Handbook on Amateur and Amateur-Satellite Services (2026)
- DARC: ITU aktualisiert Empfehlung zur Katastrophenkommunikation im Amateurfunkdienst
- Viasat: KA-SAT Network Cyber Attack Overview
- SentinelOne: AcidRain — A Modem Wiper Rains Down on Europe
- US Senate Commerce Committee: Salt Typhoon Hearing, Dezember 2025
- CISA Advisory: Salt Typhoon
- Stromnetz Berlin: Pressemitteilung zum Stromausfall 2026
- BAKS: Bedingt resilient — Was der Berliner Blackout Anfang 2026 für die deutsche Krisenvorsorge bedeutet
- Bundestag: KRITIS-Dachgesetz, 29. Jänner 2026
- ÖVSV: Notfunk

