Symbolbild: Amateurfunk unter Repression in Belarus

Belarus: Funkamateure wegen Spionage vor Gericht

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Sieben Funkamateure in Belarus stehen vor Gericht — ihnen droht die Todesstrafe. Die Anklage: Hochverrat und Spionage. Die „Beweise“: QSL-Karten, Logbücher und beschlagnahmte Baofeng-Handgeräte. Was nach einem dystopischen Roman klingt, ist bittere Realität — und betrifft die gesamte Amateurfunkgemeinschaft.

Was ist passiert?

Am 15. Januar 2026 strahlte das belarussische Staatsfernsehen in der Sendung „Ohne Tarnung“ einen Bericht aus, der die Amateurfunkszene des Landes erschütterte: Mindestens sieben lizenzierte Funkamateure wurden verhaftet und wegen Hochverrat und Spionage angeklagt — Delikte, die in Belarus mit lebenslanger Haft oder der Todesstrafe geahndet werden. Belarus ist das letzte Land Europas, das die Todesstrafe noch vollstreckt.

Die Behörden bezeichnen den Fall als „Funkamateur-Affäre“ — ein Name, der bewusst an stalinistische Schauprozesse erinnert. Über 50 lizenzierte Funkamateure sollen laut Medienberichten insgesamt ins Visier der Ermittler geraten sein. Mehr als 500 Geräte wurden beschlagnahmt.

Die „Beweise“

Was das Staatsfernsehen als Beweismaterial präsentierte, lässt jeden Funkamateur fassungslos zurück:

  • QSL-Karten — die weltweit üblichen Bestätigungspostkarten zwischen Funkamateuren — wurden laut Community-Berichten als „Berichte an NATO-Agenten“ dargestellt
  • Logbücher mit dokumentierten internationalen Kontakten galten als Beweis für nachrichtendienstliche Tätigkeit
  • Baofeng-Handfunkgeräte (Wert: ca. 25 Euro) und einfache SDR-Dongles wurden als Spionageausrüstung beschlagnahmt
  • Den Angeklagten wird vorgeworfen, mit ihren Geräten Regierungsflugzeuge überwacht und militärische Stellungen ausspioniert zu haben

Die technische Realität: Ein Baofeng-Handfunkgerät oder ein SDR-Dongle ist physisch nicht in der Lage, die AES-256-Verschlüsselung moderner Regierungskommunikation zu entschlüsseln. Die Anschuldigungen entbehren jeder technischen Grundlage.

Wer ist betroffen?

Unter den Verhafteten befinden sich Funkamateure mit den Rufzeichen EW1ABT, EW1AEH und EW1ACE. Die Angeklagten wurden im Staatsfernsehen vorgeführt — ein Verfahren, das an öffentliche Schauprozesse erinnert. In Amateurfunk-Foren wird ein Betroffener mit den Worten zitiert: „Diese Männer wurden wie Kriegsverbrecher im Fernsehen vorgeführt und gezwungen, öffentlich für das ‚Verbrechen‘ der technischen Neugier zu büßen.“ (Quelle: Community-Berichte, nicht unabhängig verifiziert)

Siarhei Besarab (EU1AEY), ein belarussischer Funkamateur im Exil, beschreibt die Situation in einem viel geteilten Beitrag als „systematische und absichtliche Zerstörung einer gesamten technischen Gemeinschaft“. Die Verhaftungen reihen sich ein in eine Serie von Repressionen gegen unabhängige Gruppen in Belarus — zuvor waren bereits Wikipedia-Autoren und unabhängige Forscher ins Visier geraten.

Die Reaktion der internationalen Gemeinschaft

Die IARU Region 1 (International Amateur Radio Union) hat im Frühjahr 2026 eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht. Das Statement fällt allerdings diplomatisch zurückhaltend aus: Die IARU betont, dass eine Amateurfunklizenz „keine Immunität vor nationalen Gesetzen“ gewähre und dass „rechtliche Konsequenzen für Handlungen außerhalb des Geltungsbereichs der Lizenz eine Angelegenheit der zuständigen Justizsysteme“ seien.

Diese Position wurde in der Amateurfunk-Community kontrovers aufgenommen. Viele Funkamateure hatten eine deutlichere Verurteilung der Verfolgung erwartet — insbesondere angesichts der offensichtlich konstruierten Anschuldigungen und der drohenden Todesstrafe.

Auch in der Tech- und Amateurfunk-Szene wurde der Fall breit diskutiert: 404 Media, Boing Boing, Slashdot und weitere Amateurfunk-Medien griffen das Thema auf.

Warum das jeden Funkamateur betrifft

Der Fall Belarus ist mehr als eine Nachricht aus einem autoritären Staat. Er wirft grundsätzliche Fragen auf:

  • QSL-Karten als Beweismittel? Jeder Funkamateur weltweit tauscht QSL-Karten aus. Wenn diese als „Spionage-Berichte“ umgedeutet werden können, ist das ein Angriff auf die Grundlage des internationalen Amateurfunks.
  • Kriminalisierung von Empfängern: SDR-Dongles und Breitbandempfänger sind in den meisten Ländern frei verkäuflich. In Belarus reicht ihr Besitz offenbar für eine Anklage wegen Spionage.
  • Präzedenzfall für andere Länder: Wenn ein Staat internationale Funkkontakte als Spionage verfolgen kann, ohne dass die internationale Gemeinschaft entschieden reagiert, sendet das ein fatales Signal an andere autoritäre Regime.

Amateurfunk basiert auf dem Prinzip der Völkerverständigung — Funkverbindungen über Grenzen hinweg, unabhängig von Politik, Religion oder Nationalität. Artikel 25 der ITU-Funkvorschriften definiert den Amateurfunkdienst ausdrücklich als Dienst zur „Selbstausbildung, zum Nachrichtenverkehr und zu technischen Studien“. Was in Belarus geschieht, ist das genaue Gegenteil: Die Kriminalisierung genau dieser Grundsätze.

Wie geht es weiter?

Die IARU Region 1 hat sich bisher zurückhaltend positioniert. Ob weitere internationale Stellungnahmen folgen, bleibt abzuwarten. Die Verfahren gegen die sieben Angeklagten laufen — ein Urteil steht noch aus. Wir berichten weiter, sobald neue Informationen vorliegen.

73 – eure oeradio.at-Redaktion


Quellen


Transparenzhinweis

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI (Claude, Anthropic) recherchiert und verfasst. Die redaktionelle Verantwortung und inhaltliche Prüfung liegt bei der oeradio.at-Redaktion. Einige Details stammen aus Community-Quellen (Reddit, Amateurfunk-Foren) und konnten nicht unabhängig verifiziert werden — entsprechende Stellen sind im Text als solche kenntlich gemacht. Feedback und Ergänzungen gerne an [email protected].

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