Mit der Novelle der Frequenznutzungsverordnung (FNV), veröffentlicht am 13. März 2023 als BGBl. II Nr. 61/2023, wurden die Amateurfunk-Frequenzbereiche in Österreich grundlegend neu geregelt. Die bisherige Anlage 2 der Amateurfunkverordnung entfällt – alle Frequenzzuweisungen finden sich nun in der Anlage 4 der Frequenznutzungsverordnung. Daraus ergeben sich einige wichtige Änderungen bei Frequenzbereichen, Leistungsstufen und Nutzungsstatus.
High-Power (1 KW) auf den KW-Bändern
Für Funkamateure der Bewilligungsklasse 1 kann auf den KW-Bändern 80m, 40m, 20m, 17m, 15m, 12m und 10m nun eine erhöhte Sendeleistung von 1.000 Watt (High-Power) beantragt werden. Voraussetzung: mindestens ein Jahr störungsfreier Betrieb am beantragten Standort. Die monatliche Gebühr für Leistungsstufe D beträgt 6,54 EUR.
Wichtige Änderungen im Detail
160-Meter-Band (1810–2000 kHz)
- 1810–1850 kHz: Amateurfunk hat nun Primärstatus, max. 200 W (Leistungsstufe B oder C)
- 1850–2000 kHz: Sekundärstatus, max. 100 W – das Band wurde von bisher 1950 kHz auf 2000 kHz erweitert
40-Meter-Band (7000–7200 kHz)
Die bisherige Leistungsbeschränkung von nur 200 W im Bereich 7100–7200 kHz entfällt. Das gesamte 40m-Band hat nun Primärstatus und ist für High-Power (1 KW) freigegeben.
30-Meter-Band (10100–10150 kHz)
Hier ändert sich nichts: Weiterhin Sekundärstatus und max. 200 W (Leistungsstufe B oder C). Kein High-Power möglich.
6-Meter-Band (50–54 MHz)
- 50,0–50,5 MHz: Primärstatus, max. 200 W
- 50,5–52,0 MHz: Sekundärstatus, max. 200 W
- 52–54 MHz: Neu! Sekundärstatus, max. 100 W – befristet für Forschungs- und Entwicklungsprojekte (WRAN) mit max. 2 MHz Bandbreite
2-Meter-Band und 70-cm-Band
Auf dem 70-cm-Band (430–439,1 MHz) ist nun – wie bereits auf 2m – High-Power bis 1 KW möglich, allerdings ausschließlich für EME- (Erde-Mond-Erde) und Meteoscatter-Betrieb mit Richtantennen von mindestens 15 dBd Gewinn.
23-cm-Band (1240–1300 MHz) – starke Einschränkung
Das 23-cm-Band wurde zwar beibehalten, aber die Leistung zum Schutz von GNSS (Galileo) drastisch reduziert:
- Nur noch 10 Watt erlaubt (bisher max. 200 W)
- Aussendungen mit maximal 16 kHz Bandbreite
- Relais mit über 16 kHz Bandbreite mussten bis 31.12.2024 den Betrieb einstellen
Höhere UKW-Bänder
- Auf allen höheren UKW-Bändern nun max. 200 W für Klasse 1 (bisher teilweise nur 100 W)
- Ausnahme 10 GHz (10,368–10,370 GHz): max. 40 dBW EIRP
- 24 GHz: Amateurfunk hat nur noch Sekundärstatus
Quellen und weiterführende Links
- BGBl. II Nr. 61/2023 – Volltext im RIS
- Fernmeldebüro: High-Power-Information
- ÖVSV: Neue Frequenznutzungs-Verordnung in Kraft
Zusammenstellung: OE3FJS, ADL 302. Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte ist die jeweils gültige Fassung der Frequenznutzungsverordnung im Rechtsinformationssystem (RIS) maßgeblich.
73 de OE3FJS

